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FSV Ochtrup

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Beitrags- und Gebührenordnung (gemäß § 7 der Vereinssatzung)

1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beitragen und Gebühren an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.


2. Der Mitgliedsbeitrag, Gebühren und Umlagen werden vom erweiterten Vorstand beschlossen. Die festgesetzten Beiträge treten zum 1. Januar des Folgejahres in Kraft, in dem der Beschluss gefasst wurde.


3. Monatsbeiträge (einsehbar auf Internetseite „Mitgliedsbeiträge"):

  • Grundbeitrag EUR 5,- / Monat
  • Zusatzbeitrag Jugendspieler/innen EUR 3,- / Monat
  • Zusatzbeitrag Seniorenspieler/innen EUR 7,-

4. Zusatzbeiträge beziehen sich lediglich auf aktive Spieler/innen, die am Trainings- und / oder am Spielbetrieb teilnehmen. Minikicker, Wilde 13 und passive Mitglieder sind vom Zusatzbeitrag befreit.


5. In dem Mitgliedsbeitrag sind die Beiträge für die Sportversicherung des Landessportbundes NRW e.V., die Verwaltungsberufsgenossenschaft und die GEMA enthalten.


6. Der Mitgliedsbeitrag ist halbjährig und im Voraus fällig. Die Fälligkeit beginnt immer im eingetretenen Monat der Mitgliedschaft. Der Einzug des Mitgliedsbeitrages erfolgt durch Abbuchungsverfahren zum Anfang des Halbjahres, in der Regel im Januar und Juli eines Jahres. Abbuchungen sind nur vom Girokonto möglich.


7. Zur Deckung der Mehrkosten bei Beitragsversäumnissen sind neben den Rückbuchungskosten zusätzlich EUR 5 zu zahlen. Bei Mahnungen werden Mahngebühren von EUR 5,00 pro Mahnung erhoben.

Beitragskonto Bank: Volksbank Ochtrup-Laer
SWIFT-BIC: GENODEM1OTR
IBAN: DE91 401 646 1800 48 676 800
Verwendungszweck „Zahlungsgrund"; Fälligkeitsdatum; Name, Vorname


8. Der Vereinsaustritt ist nur gemäß § 6 der Satzung möglich.


9. Für zusätzliche Sportangebote (Sportkurse, Rehabilitationsprogramme usw.) gelten gesonderte Gebühren, die im Einzelnen vom geschäftsführenden Vorstand festgelegt werden.


10. Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (DFBnet Verein). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem DSG-VO gespeichert.